ABGB: § 1389
OGH 24. 5. 2017, 9 ObA 60/17i
Ein Vergleich anlässlich der Auflösung eines Dauervertragsverhältnisses wirkt im Zweifel bezüglich aller daraus entspringenden gegenseitigen Forderungen.
ABGB: § 1389
OGH 24. 5. 2017, 9 ObA 60/17i
Ein Vergleich anlässlich der Auflösung eines Dauervertragsverhältnisses wirkt im Zweifel bezüglich aller daraus entspringenden gegenseitigen Forderungen.