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Beleidigende Schreibweise in Schriftsätzen

BetriebswichtigesARD 4967/43/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( AVG § 34 Abs 3 ) Der Hinweis auf einen möglichen Umgang mit „im Geiste minderbegabten Personen“ in einem die Beweiswürdigung einer Behörde angreifenden Schriftsatz stellt noch keine beleidigende Schreibweise dar.

VwGH 97/17/0187 v. 27.10.1997

Im vorliegenden Fall wurde wegen des folgenden Berufungsschriftsatzes gegen einen Strafbescheid eine Ordnungsstrafe verhängt:

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