Mit Wirkung vom 1. 7. 2004 wurde im Gleichbehandlungs- und im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz der Belästigungsschutz in der „Arbeitswelt“ ausgebaut bzw in (bestimmten) „sonstigen Bereichen“, soweit es die ethnische Zugehörigkeit betrifft, eingeführt. Der Gesetzgeber konnte sich zu keinem umfassenden Belästigungsschutz durchringen, sondern beschränkte sich auf die Umsetzung europäischer Mindeststandards. Der Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Schutzniveaus.