Eine ganze Reihe von rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit den in der jüngeren Vergangenheit erlassenen Novellen zum ASVG harrt noch ihrer rechtlichen Durchdringung. Der gegenständliche Beitrag widmet sich dem in der Praxis sehr bedeutsamen Bereich der beitragsfreien pauschalierten Aufwandsentschädigungen.