( § 67 Abs 4 ASVG ) Veräußert der Eigentümer eines Kaffeehauses nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem alten Pächter dieses an einen neuen Betreiber, haftet dieser nicht für die Beitragsschulden des alten Pächters.
VwGH 29.03.2000, 94/08/0109