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Beitragsfreie freiwillige Zuwendungen der Dienstgeber an Hochwasseropfer

ARD 5335/23/2002 Heft 5335 v. 27.8.2002

Information der OÖ GKK v. 21.08.2002

Einmalige soziale Zuwendungen des Dienstgebers, die individuell bezeichneten Dienstnehmern aus einem besonderen Anlass - wie z.B. aufgrund der Hochwasserkatastrophe - gewährt werden, sind gemäß § 49 Abs 3 Z 11 ASVG nicht zum Entgelt zu zählen und daher beitragsfrei.

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