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BEinstG § 8a

Betriebswichtige GesetzeARD 4746/19/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

(BEinstG § 8a, VBG § 24 Abs 9) Das Urteil des ASG Wien 23 Cga 169/94 d v. 3. 2. 1995 = ARD 4671/26/95, betreffend Kündigung eines behinderten Vertragsbediensteten wegen langer Krankheit ohne Zustimmung des Behindertenausschusses, wurde wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens aufgehoben. OLG Wien 7 Ra 79/95 v. 28.02.1996.

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