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BEinstG § 8 Abs 2

BetriebswichtigesARD 4800/6/96 Heft 4800 v. 13.12.1996

( BEinstG § 8 Abs 2 ) Die Verweigerung der Zustimmung eines behinderten Außendienstmitarbeiters zu einer vertragsändernden Versetzung zu Reinigungs- und Wartungsarbeiten kann bei seiner Kündigung nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden. BK beim BMAS 42.024/50-7/95 v. 19.09.1996.

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