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Behindertenkündigung nach Setzen von Entlassungsgrund

ArbeitsrechtARD 5035/8/99 Heft 5035 v. 18.6.1999

( BeinstG § 8 Abs 2 ) Der Kündigung eines behinderten Vertragsbediensteten wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt ist keine Zustimmung zu erteilen, wenn der einmalige Vorfall nach 20-jähriger unbeanstandeter Dienstleistung erfolgte, kein überdurchschnittliches Aufsehen erregte, die Vermittlungschancen des Behinderten gering sind und er seinen Anspruch auf Dienstwohnung verlieren würde.

VwGH 98/11/0163 v. 10.11.1998

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