(BEinstG § 8 Abs 2) Ein behinderter Betriebsleiter, dessen Funktion infolge Betriebseinschränkung weggefallen ist, kann gekündigt werden, wenn verbliebene Arbeitsplätze durch ihn überqualifiziert besetzt werden würden.
VwGH 93/09/0366 v. 18.01.1996
in Abweisung einer Beschwerde gegen den Bescheid der BK beim BMAS 42.024/9-6a/93 v. 20. 4. 1993