Zuckerbrot und Peitsche - mit diesen "Motivatoren" strebt der Gesetzgeber eine Zunahme an beruflicher Integration von Menschen mit Behinderung an. Er sieht eine Beschäftigungsverpflichtung für Behinderte vor. Stellt der Arbeitgeber Behinderte ein, dann besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderungen zu erhalten. Erfüllt der Arbeitgeber das Einstellungsgebot nicht, dann muss er eine - seit 1. 1. 2011 stark angehobene - Ausgleichstaxe bezahlen.