§ 108e Abs 1 und Abs 2 EStG - Als Voraussetzung für die Investitionszuwachsprämie müssen die Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum dem Unternehmen als Anlagevermögen dienen sowie einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet bzw - im Falle der entgeltlichen Überlassung - nicht überwiegend im Ausland eingesetzt sein.
VwGH 20.04.2006, 2005/15/0156