Abweisung
§§ 2 Z 2, 20, 31 oö BauTG 1994
Abgesehen von anderen Voraussetzungen liegt ein Nebengebäude nur dann vor, wenn durch die baulichen Maßnahmen ein allseits umschlossener Raum geschaffen wird.
Abweisung
§§ 2 Z 2, 20, 31 oö BauTG 1994
Abgesehen von anderen Voraussetzungen liegt ein Nebengebäude nur dann vor, wenn durch die baulichen Maßnahmen ein allseits umschlossener Raum geschaffen wird.