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Begriff „Nebengebäude“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/154bbl 2003, 237 Heft 6 v. 1.12.2003

Abweisung

§§ 2 Z 2, 20, 31 oö BauTG 1994

Abgesehen von anderen Voraussetzungen liegt ein Nebengebäude nur dann vor, wenn durch die baulichen Maßnahmen ein allseits umschlossener Raum geschaffen wird.

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