§ 15 AktG
§ 115 GmbHG
1. Der Begriff des Konzerns kommt aus dem Gesellschaftsrecht. Sowohl § 15 AktG als auch § 115 GmbHG sprechen dann von einem Konzern, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind oder wenn ein rechtlich selbstständiges Unternehmen aufgrund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss eines anderen Unternehmens steht.