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Begriff „Baumasse“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/11bbl 2006, 24 Heft 1 v. 15.2.2006

§ 4 Abs 1 lit a WasserleitungsGebO Gemeinde Ehrenwald; § 61 tir ROG 1997; §§ 3 Abs 4, 20 tir BauO 1989; § 2 Abs 4 tir VerkehrsaufschließungsAbgG

Der Begriff „Baumasse“ (hier: iSd § 4 Abs 1 lit a WasserleitungsGebO Gemeinde Ehrenwald) umfasst sowohl ober- wie auch unterirdisch gele­gene Geschoße.

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