§ 82 lit g Fall 1 GewO
§ 27 Z 6 AngG
§ 2 Abs 1a und 1b GlBG
Art I Empfehlung 92/131/EWG
1. Die sexuelle Belästigung eines weiblichen Lehrlings durch einen Lagerarbeiter stellt einen Entlassungsgrund gem§ 82 lit g Fall 1 GewOdar.
2. Bei sexueller Belästigung (§ 2 Abs 1a und 1b GlBG) geht es nicht nur um den Schutz der körperlichen Integrität vor unerwünschten sexuellen Handlungen (zB Berühren der „Geschlechtsteile“, Küssen), sondern auch um die psychische Verletzbarkeit (Beeinträchtigung der menschlichen Würde, also Persönlichkeitsverletzungen).