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Befristete Saisondienstverhältnisse im Gastgewerbe

ArbeitsrechtARD 4997/10/99 Heft 4997 v. 22.1.1999

( KV-Gastgewerbe, ABGB § 1158 ) Im Gastgewerbe stellt die Vereinbarung eines Saisondienstverhältnisses, das „für die Saison bis Ostern“ abgeschlossen wurde, kein befristetes Dienstverhältnis dar.

OGH 9 Ob A 242/98y v. 09.12.1998

Im Gastgewerbe besteht keine Usance, wonach mit der Bezeichnung „Dauer der Saison bis Ostern“ ein Ende des Dienstverhältnisses per Ostermontag gemeint sei.

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