§ 8 VerG
Ein Streit über die Befangenheit von nominierten Mitgliedern einer Schlichtungsstelle schiebt den Beginn der Frist nach § 8 Abs 1 VerG 2002 nicht hinaus.
OGH, 28.09.2020, 8 Ob 77/20m
§ 8 VerG
Ein Streit über die Befangenheit von nominierten Mitgliedern einer Schlichtungsstelle schiebt den Beginn der Frist nach § 8 Abs 1 VerG 2002 nicht hinaus.
OGH, 28.09.2020, 8 Ob 77/20m