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Beendigungsansprüche nach einvernehmlicher Auflösung im Konkurs - Masseforderung

ArbeitsrechtJudikatur Beendigung Dienstverhältmis im KonkursRdW 2006/483RdW 2006, 520 Heft 8 v. 16.8.2006

KO: § 25 Abs 1

1. Bei der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses handelt es sich nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 25 KO um keine begünstigte Auflösung im Sinne dieser Gesetzesstelle.

2. Selbst wenn daher die Beendigung eines Dienstverhältnisses im Konkurs gem § 25 KO möglich gewesen wäre und der Masseverwalter eine einvernehmliche Auflösung wegen der verkürzten Kündigungsfrist subjektiv für masseschonender gehalten hat, führt die Beendigung durch einvernehmliche Auflösung dazu, dass entstehende Beendigungsansprüche (hier: Abfertigungsansprüche) als Masseforderungen zu qualifizieren sind.

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