( § 27 Z 1 AngG ) Kommt ein Arbeitnehmer gemeinsam mit Kollegen während eines Firmenseminars nach einer durchzechten Nacht lautstark und in stark alkoholisiertem Zustand in den frühen Morgenstunden ins Seminarhotel zurück, so dass dies für andere Personen bemerkbar war, setzt er zwar eine grobe Dienstverfehlung, da er den Ruf des Unternehmens gefährdet, seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es sich um keinen Wiederholungsfall handelt.