Die zentralen bedürftigkeitsabhängigen Leistungen Mindestsicherung, Ausgleichszulage und Notstandshilfe stehen nur zu, wenn der Lebensbedarf nicht durch eigene Mittel oder Arbeit gedeckt werden kann. Erörtert werden die Gründe für diese Ausgestaltung. Zur Höhe der Leistungen wird auf deren Bestimmungsgründe sowie die Angemessenheit eingegangen. Manche Bundesländer haben, insb nach Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung, zur Mindestsicherung Regelungen beschlossen, deren Zulässigkeit umstritten ist.