( Art 7 lit b KV-Gastgewerbe ) Die von Gästen bezahlten Entgelte für aus dem Gedeck sowie Gebäck und Butter bestehenden Couverts sind zum Konsum der Gäste iSd Art 7 lit b KV-Gastgewerbe zu zählen und damit Teil jenes Umsatzes, von dem der prozentuelle Anteil eines „Garantielöhners“ (Bedienungsgeld) berechnet wird.
ASG Wien 31.10.2001, 30 Cga 168/01x, Berufung erhoben