Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2018 nach wie vor 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 13. 10. 2017, BMF-010222/0091-IV/7/2017). Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2018 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 120,09 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 2.825,60; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2018 herangezogen, siehe ARD 6562/14/2017).