vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauliche Verbindung des Wohnungseigentumsobjekts mit Nachbarliegenschaft nicht genehmigungsfähig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/207Zak 2021, 116 Heft 6 v. 21.4.2021

WEG: § 2 Abs 2, § 16 Abs 2

Ein Türdurchbruch, durch den ein Wohnungseigentumsobjekt mit Räumlichkeiten auf der Nachbarliegenschaft verbunden wird (hier: Verbindung eines Geschäftsraums mit einem Lagerraum auf der Nachbarliegenschaft), ist nicht gem § 16 Abs 2 WEG genehmigungsfähig, auch wenn Eigentümeridentität besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte