ABGB: § 879 Abs 3
KSchG: § 28
Eine Vertragsklausel, die die Barauszahlung des (Rest-)Guthabens eines Wertgutscheins ausschließt, stellt im Hin-
ABGB: § 879 Abs 3
KSchG: § 28
Eine Vertragsklausel, die die Barauszahlung des (Rest-)Guthabens eines Wertgutscheins ausschließt, stellt im Hin-