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BAO § 9, § 119

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4813/4/97 Heft 4813 v. 7.2.1997

( BAO § 9, § 119 ) Wird einer GmbH eine Gutschrift für Schadenersatz für Folgeschäden der Lieferung einer mangelhaften Produktionsanlage, für die ein IFB gewährt wurde, erteilt, ist der Geschäftsführer der GmbH haftungsrechtlich nicht verpflichtet, der Finanzbehörde diesen Umstand (Minderung der Anschaffungskosten der Fertigungsanlage) offenzulegen. VwGH 94/15/0124 v. 10.10.1996. (Bescheid aufgehoben)

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