( BAO § 9 ) Die Beschränkung der Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH für Umsatzsteuerschulden auf die Masse kann keinesfalls Anwendung finden, wenn der Gemeinschuldner Schwarzgeschäfte tätigt und auf diesem Wege Mittel der Masse vorenthält, wobei der Umstand, dass ein Teil einer Umsatzsteuernachforderung auf eine Schätzung im Wege eines Sicherheitszuschlags zurückgeht, eine solche Sachverhaltskonstellation als möglich erscheinen lässt. VwGH 97/15/0095 v. 19.11.1998. (Bescheid aufgehoben)