( BAO § 9 ) Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können - solange die erlassenen abgabenrechtlichen Bescheide dem Rechtsbestand angehören - im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung gegenüber einem Geschäftsführer nicht mit Erfolg erhoben werden. VwGH 94/15/0188 v. 10.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)