( BAO § 9 ) In einem Fall, in dem ein Haftungsbescheid zum Zeitpunkt des rechtskräftig bestätigten Zwangsausgleichs noch nicht rechtskräftig ist, ist die Geltendmachung der Abgabenhaftung nicht gerechtfertigt. VwGH 96/13/0027 v. 20.11.1996. (Bescheid aufgehoben)