( BAO § 293b ) Beruhte die unzulässige Zuerkennung des begünstigten (Hälfte-)Steuersatzes nach § 37 Abs 1 EStG 1988 für die Jahre, in denen Autorenhonorare nicht mehr begünstigungsfähig waren, auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen, lässt eine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO keine Rechtswidrigkeit erkennen. Es kann grundsätzlich kein Ermessensmissbrauch darin gesehen werden, wenn die Behörde etwa über die Grenze der Jahresfrist einer Bescheidbehebung nach § 299 BAO hinaus eine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO vornimmt. VwGH 95/13/0124 v. 09.07.1997. (Beschwerde abgewiesen, Bescheid aufgehoben)