( BAO § 236 ) Verfügt ein Steuerpflichtiger über keine vermögenswerten Wirtschaftsgüter und verbleibt ihm zur Bestreitung seines Unterhalts nur der pfändungsfreie Teil seiner Alterspension, besteht zweifellos eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung. VwGH 96/13/0086 v. 27.08.1998. (Bescheid aufgehoben)