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BAO § 224

BetriebswichtigesARD 4766/7/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(BAO § 224) Hat der Geschäftsführer einer GmbH als Abgabenschuldner keine Kenntnis von der Einleitung des Haftungsverfahrens gegen ihn, ist er nicht verpflichtet der Finanzbehörde eine Änderung seiner Adresse mitzuteilen. VwGH 95/17/0212, AW 95/17/0054 v. 22.03.1996. (Bescheid aufgehoben)

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