( BAO § 132a ) Gutschriften des Leistungsempfängers konnten die Belegerteilungspflicht gemäß § 132a BAO nicht ersetzen, wenn sie ohne Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder der Art und des Umfangs der sonstigen Leistung erfolgten. VwGH 89/13/0259 v. 20.11.1996. (Bescheid aufgehoben)