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AVG § 63

BetriebswichtigesARD 4786/17/96 Heft 4786 v. 22.10.1996

(AVG § 63) Die Berufung gegen einen dem Adressaten zwar nicht zugestellten, jedoch seinem ganzen Inhalt nach zur Kenntnis gelangten und durch Zustellung an eine andere Partei erlassenen Bescheid ist zulässig. VwGH 95/17/0068 v. 15.09.1995. (Bescheid aufgehoben)

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