vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außerordentliche Einkünfte

Lohnsteuer und AbgabenARD 5004/29/99 Heft 5004 v. 16.2.1999

( EStG 1972 § 37 Abs 2 Z 1 ) Einkünfte aus 3-jähriger Verrichtung von Schreib- und Sekretariatsarbeiten stellen keine mit Hälftesteuersatz zu versteuernden außerordentlichen Einkünfte dar, wenn sie auf einmal ausbezahlt werden.

VwGH 97/14/0152 v. 24.11.1998

Nach § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 waren außerordentliche Einkünfte iSd § 37 Abs 1 EStG 1972 solche, die die Entlohnung für eine Tätigkeit darstellen, die sich über mehrere Jahre erstreckte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte