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Außergewöhnliche Belastungen mit Berücksichtigung des Selbstbehaltes bei Tragung der Pflegeheimkosten durch unterhaltspflichtigen Sohn

ARD 5348/20/2002 Heft 5348 v. 11.10.2002

LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02

Ein Steuerpflichtiger entrichtet für seinen unterhaltsberechtigten Vater im Kalenderjahr 2001 Pflegeheimkosten, die nur zu 2 Drittel mit dem Einkommen des Vaters und dem Pflegegeld abgedeckt sind; den übersteigenden Betrag muss der unterhaltsverpflichtete Sohn aus dem eigenen Einkommen bestreiten.

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