vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außergewöhnliche Belastung bei auswärtiger Berufsausbildung von Kindern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5042/11/99 Heft 5042 v. 13.7.1999

( EStG § 34 Abs 7 Z 1 ) Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes nach Vollendung dessen 27. Lebensjahres können auch dann nicht neben dem Pauschbetrag des § 34 Abs 8 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie fremdfinanziert sind.

VwGH 98/15/0100 v. 27.05.1999

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte