( ArbVG § 3 Abs 1, UrlG § 6 ) Eine Kompensation der kollektivvertraglich normierten Jahresremuneration mit einer im Einzelvertrag vereinbarten Umsatzbeteiligung ist auf Wunsch eines Arbeitnehmers rechtlich ebenso zulässig wie eine Vereinbarung, wonach das Urlaubsentgelt unabhängig vom Verbrauch des Urlaubs mit einem erhöhten laufenden Entgelt abgegolten wird.
OLG Wien 7 Ra 125/98y v. 05. 6.1998, Revision zulässig