( AustroControlG § 6, AVG § 77 ) Die Ausnahme der Anwendbarkeit von Bestimmungen des AVG hinsichtlich Gebühren in Verwaltungsverfahren der Austro Control GmbH betreffend Tragung der Kosten für die periodische Nachprüfung eines Luftfahrzeuges durch die Betreiber der Flugzeuge ist nicht verfassungswidrig.