( KO § 25 Abs 2 ) Im Falle des vorzeitigen Austritts eines Arbeitnehmers gemäß § 25 Abs 1 Z 2 KO idF des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1994 im Konkurs des Arbeitgebers besteht auch dann kein Schadenersatzanspruch gemäß § 25 Abs 2 KO, wenn der Arbeitnehmer vom Masseverwalter zum Austritt überredet wurde.
OGH 8 Ob S 2079/96k v. 27.06.1996