BMF 04 1482/52-IV/4/99 v. 23. 8. 1999; AÖFV 1999/206, 101. Stück, ausgegeben am 28. 9. 1999
Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen DBA wird nachstehend ein mit der deutschen Finanzverwaltung im Ergbnisprotokoll v. 19. 8. 1999 abgestimmtes DBA-Auslegungsergebnis bekannt gegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet.