JN § 104, ABGB § 914
Auch nach der Neufassung des § 104 JN durch die WGN 1989 sind Gerichtsstandsvereinbarungen allein aus der Urkunde auszulegen; die Heranziehung anderer Beweismittel iSd § 914 ABGB kommt nicht in Betracht.
OGH, 09.03.1993, 5 Ob 503/93