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Auslegung einer Betriebspensionsvereinbarung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/277RdW 2004, 294 Heft 5 v. 17.5.2004

BPG § 2 Z 2 , § 7 Abs 1 und 2

ABGB §§ 914 , 915

1. Eine Pensionszusage, die keine gegenteilige (positive) Vereinbarung enthält, unterliegt§ 7 Abs 1 BPG; daher verfallen in einem solchen Fall bei Selbstkündigung des AN die derart begründeten Anwartschaften.

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