§ 52 Abs 2 AVG
Die Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger im Falle der bloßen „Auslastung“ der der Behörde beigegebenen Sachverständigen findet in § 52 Abs 2 AVG keine Deckung.
VwGH, 27.06.2017, Ro 2015/10/0045
§ 52 Abs 2 AVG
Die Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger im Falle der bloßen „Auslastung“ der der Behörde beigegebenen Sachverständigen findet in § 52 Abs 2 AVG keine Deckung.
VwGH, 27.06.2017, Ro 2015/10/0045