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Auslandsreise während Pflegefreistellung

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5716/6/2006 Heft 5716 v. 3.10.2006

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 25.01.2006, 9 ObA 188/05w, ARD 5716/5/2006

Rechtssatz

Eine Auslandsreise (hier: nach Bosnien) mit dem erkrankten Sohn, die dem Heilungsverlauf nicht abträglich war, beseitigt nicht den Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn der Sohn auch bei Antritt der Reise noch pflegebedürftig war.

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