Die FLD für Wien, Nö und Bgld hat mit Beschluss vom 2. 12. 1999 die EG-Konformität der österreichischen Vorschriften zur Besteuerung von Auslandsdividenden in Zweifel gezogen. Die Besteuerung zum vollen Einkommensteuersatz sowie das Fehlen einer Möglichkeit zur Endbesteuerung werden nunmehr vom EuGH auf ihren möglichen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Rechts (Art 56 ff EG) zu überprüfen sein.