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Ausländische Verluste

Lohnsteuer und AbgabenARD 5556/23/2005 Heft 5556 v. 5.1.2005

ESt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 18.11.2004

Sachverhalt:

Bei der Veranlagung 2001 wurden die negativen Einkünfte aus einer Vermietung in Deutschland mit den positiven inländischen Einkünften ausgeglichen. Im Jahr 2002 wurde in Deutschland ein Überschuss erwirtschaftet. Das FA beabsichtigt, den im Jahr 2002 erwirtschafteten ausländischen Überschuss zu spalten; ein Teil des Überschusses wird in Höhe des im Jahr 2001 berücksichtigten Verlustes als positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ansatz gebracht, die Differenz auf den im Jahr 2002 in Deutschland erwirtschafteten Überschuss wird bei der Kennzahl 440 in Ansatz gebracht. In Deutschland wird der Überschuss nicht besteuert, weil er durch Verlustvorträge aus den Vorjahren abgedeckt ist. Der Steuerberater vertritt die Ansicht, dass auch die inländische Finanzbehörde die Verlustvorträge aus den Vorjahren noch zu berücksichtigen hätte, obwohl die in den Vorjahren erzielten deutschen Verluste bereits im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes ihren Niederschlag fanden.

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