Mit der Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 5.262 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften bundesweit festgelegt, deren Beschäftigungsbewilligungen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2006 enden dürfen. BGBl II 2006/176, ausgegeben am 02.05.2006.