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Ausländerbeschäftigung - Sommerfremdenverkehr 2003

ArbeitsrechtARD 5403/3/2003 Heft 5403 v. 16.5.2003

Mit der Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr wird ein Kontingent in der Höhe von 6.560 ausländischen Saisonarbeitskräften bundesweit festgelegt, deren Beschäftigungsbewilligungen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2003 enden dürfen. BGBl II 2003/238, ausgegeben am 09.05.2003.

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