DSGVO: Art 15
Das gegenständliche Revisionsverfahren war bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs C-154/21 unterbrochen worden. Aus der Antwort des EuGH folgt nun, dass das Begehren des Kl auf Bekanntgabe der Empfänger seiner personenbezogenen Daten (und nicht bloß der Kategorien von Empfängern) grds berechtigt ist (EuGH 12. 1. 2023, C-154/21 , Österreichische Post, RdW 2023/91).